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Ambulante Hilfen zur Erziehung


 
Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung sind gemäß SGB VIII § 27 konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/ oder Krisen Hilfe benötigen.

Ziel der ambulanten Hilfen zur Erziehung ist die Erschliessung und Aktivierung eigener Ressourcen der Hilfeempfänger und die unterstützende Begleitung auf dem Weg zu selbständiger Problembewältigung.

Ausgangspunkt jeder Hilfe ist eine Beschreibung der aktuellen Situation und die Erstellung eines Hilfeplans gemeinsam mit der zuständigen SozialarbeiterIn des Jugendamtes und der Familie. Der Hilfeplan beinhaltet die Ziele, Dauer und Umfang der Maßnahme sowie die Gliederung der Ziele und Handlungsschritte.

Alle Hilfen finden üblicherweise in den Familien und deren Umfeld statt. Die Hilfen sind für die Familien i.d.R. kostenlos und werden vom Jugendamt finanziert. Dort muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.





Letzte Änderung:  05.10.2007   ›Kontakt ›Impressum und Haftungsausschluss