Rechtliche Grundlage
"Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. "(§1684.Abs.1BGB)
Mit der Trennung der Eltern entsteht für Familien häufig eine sehr schwierige Situation. In dieser Zeit stehen die Kinder mitten im Konfliktfeld. Sie können ihre Bedürfnisse und Rechte meist nur unzureichend geltend machen.
Oft sind die Konflikte zwischen den Eltern so gravierend, dass eine unbelastete Beziehung zum Kind nicht möglich ist. Häufig kommt es zum Kontaktabbruch zu wichtigen Bezugspersonen des Kindes.
Aus diesem Grund wurde mit dem Kindschaftsrecht von 1998 das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen durchgesetzt.
Begleiteter Umgang ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, nicht sorgeberechtigte Eltern, Geschwister, Groß-, Stief- und ehemalige Pflegeeltern, um tragfähige Regelungen zum Wohle des Kindes zu erarbeiten.
Ziel
Ziel ist, das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen in einer geschützten Atmosphäre durchzusetzen. Neben der Begleitung der Kontakte finden Beratungsgespräche statt, die Wege in eine entspanntere Umgangsregelung ebnen sollen.
Formen des Begleiteten Umgangs
- Betreute Umgangsanbahnung, wenn über einen längeren Zeitraum kein Kontakt zum Kind bestand
- Betreute Übergabe, wenn es zu ständigen Streitigkeiten bei der Übergabe des Kindes kommt
- Kontrollierter Umgang, wenn befürchtet wird, dass der Umgang dem Kind schaden könnte (z.B. Gefahr der Kindesentführung oder Verdachts des sexuellen Missbrauchs)
- Betreuter Umgang, wenn die Gefahr besteht, dass das seelische und körperliche Wohl des Kindes beeinträchtigt wird bspw. bei vermuteter Einschränkung der pädagogischen Eignung des Kontaktsuchenden (psychische Erkrankung, Sucht)
Realisierung
- individuell gestaltete Umgangsbegleitung nach Absprache mit der Sozialarbeiterin des Jugendamtes oder familiengerichtlicher Anordnung
- Gespräche mit den Eltern zur Klärung des Arbeitsbündnisses mit dem/ der BeraterIn
- Kennenlernen der MitarbeiterInnen und Räume durch das Kind
- Gestaltung des Begleiteten Umgangs unter Beachtung der Bedürfnisse aller Beteiligten
- Durchführung des Umgangs mit dem/der BegleiterIn in den kindgerecht eingerichteten Räumen von Stützrad e.V. (Werkstatt, Spiele, Krabbelecke, Computernutzung) oder nach Absprache an anderen Orten (Parknähe, häuslicher Umgebung)
- Beratungsräume Standort Prenzlauer Berg: Liselotte-Herrmann-Str. 33/ Bötzwostraße
- Beratungssräume Standort Friedrichshain: Karl-Marx-Allee 93b
- Nach individueller Absprache gestalten die MitarbeiterInnen, unter Berücksichtigung des kindlichen Tagesrhythmus, den Begleiteten Umgang auch in den Abendstunden und am Wochenende.
MitarbeiterInnen
- verfügen über professionelles Wissen (sozialpädagogische, psychologische und rechtliche Kenntnisse)
- persönliche Kompetenzen (Belastbarkeit, Sensibilität für die individuelle Situation der Beteiligten)
- beraterische und mediative Fähigkeiten (u.a. in konfliktbeladenen Trennungs- und Scheidungssituationen) und
- Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
Finanzierung
Um die Finanzierung des Beratungsangebotes sicherzustellen, bedarf es der Antragstellung des Kontaktsuchenden bei den zuständigen Sozialarbeiter-Innen des Jugendamtes. Das Angebot ist auf diesem Weg kostenfrei. Alternative Finanzierungsmodelle sind möglich. Wir beraten Sie dazu gern.
Bereichsleitung
Katja Ceglewski, e-Mail: ceglewski (at) stuetzrad.net, Telefon mit AB: (030) 2949 3584
mobil zu erreichen unter 0176/ 12 33 40 00
Letzte Änderung: 12.03.2010 ›Kontakt ›Impressum und Haftungsausschluss




